Prüfungsvorschriften Ihres Unfallversicherers einhalten!

Bei allen mobilen Schweißgeräten und stationären Schweißanlagen handelt es sich um hochenergetische Werkzeuge, die mit starkem Stromeinsatz, extrem heißen Temperaturen und enorm hellem UV-Licht arbeiten. Die Verletzungsgefahr bei unsachgemäßem Gebrauch, bei einer Fehlbedienung oder durch einen – noch nicht erkannten oder schlecht reparierten – Defekt am Gerät ist groß.

Deshalb hat der Gesetzgeber hier klare und umfangreiche Bestimmungen erlassen. Unternehmen, die Schweißarbeiten ausführen, haben etliche Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Geregelt ist das in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz „DGUV“ und im Produktsicherheitsgesetz, kurz „ProdSG“.

Auch die Geräte, die in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, müssen nach jeder Reparatur einer Prüfung nach diesen Richtlinien unterzogen werden. Dies muss von der ausführenden Firma dokumentiert und das Gerät entsprechend gekennzeichnet werden.

Haas + Kistner hat langjährige Erfahrungen mit der Durchführung aller DGUV, V3 + V4-Prüfungen und notwendigen Validierungen und ist stolz darauf, hier Ihr kompetenter Partner sein zu können.